Mitglied des Bayerischen Landessportverbandes e.V.
Mitglied des Bayerischen Fußball-Verbandes e.V.
Ehrenordnung
Der SV Penzendorf hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.03.2010 – gemäß der Vereinssatzung nachstehende Ehrenordnung beschlossen und für wirksam erklärt.
Der Verein kann auf Beschluss für besondere Verdienste und Leistungen um den Sport, sowie für den Verein nachfolgende Ehrungen verleihen:
I. Treueehrung für langjährige Mitglieder
Der Verein ehrt Mitglieder bei 10 / 25 / 40 / 50 – jähriger Mitgliedschaft mit einer besonderen Urkunde.
II. Ehrenamtliche Mitarbeiter
a) Der Verein meldet langjährige ehrenamtliche Mitarbeiter des Vereins (z.B. Jugendleiter, Abteilungsleiter usw.) zur satzungsgemäßen Ehrung durch den Bayerischen Fußball-Verband und des Landessportverband.
b) Der Verein meldet besonders verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit dem Ehrenamtspreis des BFV.
c) Der Verein meldet langjährige verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter zur Auszeichnung mit der Sonderehrung des DFB an den Verband. (Kreisehrenamtsbeauftragte)
III. Ehrungen des Vereins
Diese Ehrung erhalten Personen, die sich um die sportliche, wie auch wirtschaftliche Existenz des Vereins verdient gemacht haben.
IV. Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitgliedern zugesprochen, die sich über lange Zeit organisatorisch, sportlich oder wirtschaftlich in hohem Maße verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet die Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit.
V. Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden können Personen ernannt werden, die mind. 25 Jahre im Verein ehrenamtlich aktiv tätig waren und davon eine lange Zeit als Vorsitzende/r. Über diese Ehrung entscheidet die Vorstandschaft mit 2/3 Mehrheit
VI. Besondere Anlässe
a) Geburtstage
Runde Geburtstage von Mitgliedern werden ab dem 65. Lebensjahr durch die Vorstandschaft mit dem vom Ehrenausschuss vorgeschlagenen Präsent bedacht.
b) Todesfälle
Bei allen Todesfällen von Ehrenmitgliedern im Verein ist einer von der Vorstandschaft bestimmte Abordnung zur Kondulation und Beerdigung zu entsenden. Eine Traueransprache wird vom 1. Vorsitzenden oder von einem durch ihn bestimmte Vereinsführungspersönlichkeit übernommen.